ist berufen, die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen sowie kulturellen Interessen
der Dienstnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern sowie an der Führung der Verwaltung des Betriebes mitzuwirken.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Überwachung der Rechtsvorschriften, welche in
Angelegenheiten der Arbeitnehmer Anwendung finden. Ebenso ist der Betriebsrat zuständig, um Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeitnehmer zu schaffen.
Derzeit
werden vom Betriebsrat über 320 Beschäftigte betreut.
FSG-GÖD Salzburg