Altersteilzeit
Die Altersteilzeit bleibt, sie wird mit dem System der Teilpension harmonisiert – das Höchstausmaß des Altersteilzeitgeldes wird jedoch auf längstens 3 Jahre reduziert.
Voraussetzungen:
Detaillierte Infos erfährt ihr beim Betriebsrat.
Stand: 09.07.2025
Bei der Km Angabe, sind die Angaben des Pendlerrechners notwendig. Beim Pendlerrechner muss die Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen Behinderung Angekreuzt mit „ja“ ankreuzen sein. https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Nach einem Krankenstand von mehr als 3 Monaten kann eine Wiedereingliederungsteilzeit beantragt werden.
Fragen an den Betriebsrat.
Das Magazin zum Nachlesen 6.9: Magazin Gesunde Arbeit
ELGA
Über das ELGA-Portal habt ihr die Möglichkeit, auf die eigenen Gesundheitsdaten einzusehen.
Höchstes Gericht entscheidet für die Pflege Oktober 2011
Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes zur Aufdeckung eines Pflegemissstands.