Altersteilzeit

 

Die Altersteilzeit bleibt, sie wird mit dem System der Teilpension harmonisiert – das Höchstausmaß des Altersteilzeitgeldes wird jedoch auf längstens 3 Jahre reduziert.

 

Voraussetzungen:

  • Frühster Antrittszeitpunkt mit 60 Jahren
  • In den letzten 25 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit müssen 780 arbeitslosenversicherungspflichtige Wochen vorliegen
  • Eine Reduktion der Arbeitszeit von mind. 40% und max. 60%

 

 

Detaillierte Infos erfährt ihr beim Betriebsrat.

 

Stand: 09.07.2025


Bei der Km Angabe, sind die Angaben des Pendlerrechners notwendig. Beim Pendlerrechner muss die Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen Behinderung Angekreuzt mit „ja“ ankreuzen sein. https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/


Nach einem Krankenstand von mehr als 3 Monaten kann eine Wiedereingliederungsteilzeit beantragt werden.

Fragen an den Betriebsrat.


 

Gesetze zur Nachtschwerarbeit

sowie Schichtarbeit KA-AZG


  

Das Magazin zum Nachlesen Magazin Gesunde Arbeit



 

Formular bezüglich Fahrtkostenzuschuss

Wichtig für ALLE: wieder ausfüllen!


 

Antrag auf Schwerarbeiterpension

 

Hier findet ihr das aktuelle Antragsformular.


ELGA

 

Über das ELGA-Portal habt ihr die Möglichkeit, auf die eigenen Gesundheitsdaten einzusehen.

 

Weitere BR-Infos über ELGA hier!



Login ArbVG

rupert.gruber.arbvr



 

 

Österreichisches Parlament

 

Bild Privat


Höchstes Gericht entscheidet für die Pflege Oktober 2011

Entscheidung des Europäischen

Gerichtshofes zur Aufdeckung eines Pflegemissstands.