Für Gewerkschaftsmitglieder:
am 16. März 2021 Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich)
im 4. Stock, ZA Dienstzimmer
Achtung: der Zugang in den 4. Stock ist ausschließlich über den Lift - "Eingang ÖGK" möglich und nur
mit FFP 2 Maske.
(nur mit Anmeldung, ab 8:30 Uhr)!
Für alle Gewerkschaftsmitglieder besteht die Möglichkeit, mit Herrn Mag. Florian Fleissner den Steuerausgleich durchzuführen! Gilt auch für Bediensteste, welche der Gewerkschaft am 16. März 2021 beitreten!
Anmeldung entweder über mich oder in der Homepage.
Vermutlich holt ihr an diesem Tag um ein Vielfaches mehr an Geld für zurück, als ihr in den nächsten Jahren Mitgliedsbeitrag zahlt! Weiters gibt es noch viele andere Gründe, um bei der Gewerkschaft zu sein!
Nur hier könnt ihr euren Wunschtermin eintragen. Bitte zuerst auf die oben aktuellen Termine schauen.
Ganz wichtig sind: der Online-Code,
Handysignatur oder die Bürgerkarte - ohne dem geht nichts!! Bitte nehmt alle Unterlagen (Rechnungen usw.) mit.
INFO über die Bürgerkarte beim Betriebsrat
!!!!"Mitglied werden" !!!!
Rottenstiener Kathrina (Montag, 25 Januar 2021 08:55)
09:00 und 09:15
1. Das Wichtigste ist, dass alle teilnehmenden KollegInnen den Code für FinanzOnline dabei haben. Nur so ist es möglich, dass vor Ort die jeweiligen
Absetzposten eingegeben und die Gutschriften berechnet werden können. Die Arbeitnehmerveranlagung wird dann gleich durch mich verschickt, so dass sich das Mitglied um nichts mehr kümmern
muss. Der Code kann übers Internet beantragt werden. Dazu einfach auf der Homepage des Finanzministeriums (www.finanzonline.at) den Menüpunkt „Online-Erstanmeldung“ auswählen. Zur Beantragung
des Online-Codes ist ein amtlicher Lichtbildausweis notwendig. Alternativ kann der FinanzOnline-Code persönlich beim Finanzamt abgeholt werden.
Leider sind einige KollegInnen noch immer der Meinung, dass ich den Code vom Vorjahr haben
müsste. Dem ist nicht so. Der Code muss deshalb jedes Jahr zu mir mitgenommen werden, damit ich in das System einsteigen kann.
2. Ebenso wichtig wie der Online-Code ist, dass Belege über alle abzugsfähigen Ausgaben mitgenommen werden. Eine
Auflistung über alle abzugsfähigen Posten kann der angehängten pdf-Datei (Checkliste_2014.pdf) entnommen werden. Wie hoch die Gutschrift bei welchem Absetzposten ausfällt, kann der ebenfalls
angehängten Datei „ÖGB-Steuerlöscher_Gutschrift-Beispiel.pdf“ entnommen werden.
Bitte die KollegInnen unbedingt darauf hinweisen, dass Sie Belege mitnehmen müssen. Ohne Belege
führe ich die Veranlagung nicht durch, da es letztendlich auf die Gewerkschaft bzw. den Betriebsrat zurückfällt, wenn das Finanzamt nachträglich Posten streicht, weil keine Belege
vorliegen.
3. Bei der Anmeldung empfiehlt es sich pro Person ca. 20 Minuten Beratungszeit einzuplanen und damit eine vorläufige
Einteilung zu erstellen – wobei 20 Minuten nur eine grobe Richtschnur ist. KollegInnen, die schon einmal bei mir waren, benötigen oft weniger Zeit, KollegInnen, die in den vergangenen fünf Jahren
keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben, benötigen mehr Zeit.
Katharina Engel (Freitag, 26 Februar 2021 10:39)
10:45 bitte
Wiedl Angelika (Donnerstag, 25 Februar 2021 09:30)
Um 11.15 bitte
Gerhard Lanschützer (Freitag, 12 Februar 2021 14:18)
11:00 bitte
Mandl Melanie (Montag, 25 Januar 2021 08:53)
13:00
Edlinger Marina (Freitag, 22 Januar 2021 13:31)
bitte um 8:30